Die Oranienstadt Dillenburg arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot dillenburg.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Die Oranienstadt Dillenburg bemüht sich, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit zu erfüllen. Dillenburg.de ist mit dem Plugin One Click Accessibility von One Click Accessibility überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich)
  • Videos
  • Audios/Audio-Streams
  • Ausstattung von Bildern mit alternativen Texten (teilweise)
  • Inhalte in Leichter Sprache werden noch ausgebaut.

Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:

  • Keine Korrektur-Empfehlungen bei falschen Eingaben

Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.06.2022 erstellt. 

Kontakt

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von dillenburg.de wenden Sie sich bitte an die Online-Redaktion der Oranienstadt Dillenburg (website@dillenburg.de) oder verwenden Sie unser Kontaktformular. 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle: 

Landesbeauftragte für Barrierefreiheit

Aufgaben der Durchsetzungsstelle:

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/Flyer LBIT ES_barrierefrei.pdf